Ende 2022 hatte der Stadtrat die Ortsplanungsrevision (OPR) einstimmig beschlossen. Im Juli 2024 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die OPR und wies sämtliche noch hängigen Einsprachen ab. Dagegen gingen bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern zwei Beschwerden ein: Sie betreffen die Regelungen über den gemeinnützigen Wohnungsbau und den Arealbonus (vgl. Medienmitteilung vom 7. Januar 2025). Die DIJ hat im November 2024 verfügt, dass die Ortplanungsrevision rechtsgültig ist und umgesetzt werden kann, soweit sie nicht die Regelungen der eingegangenen Beschwerden betrifft.

Die unbestrittenen Teile der OPR und damit der allergrösste Teil der neuen baurechtlichen Grundordnung 2022 wurden per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Die Unterlagen finden Sie unter Stadt Thun – Grundlagen und Pläne.