Warum machen wir eine Ortsplanungsrevision?

Die Ortsplanung unserer Stadt bestimmt unser Leben mit. Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht – womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Eine Überarbeitung dieser Grundordnung erfolgt etwa alle 10 – 15 Jahre.


 

Ziel der Ortsplanungsrevision

Raum ist ein kostbares Gut, zu dessen verantwortungsbewusstem Umgang das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet. Unser Ziel ist ein nachhaltiges Vorgehen mit Siedlungsentwicklung «nach innen». Das heisst: Wir wollen den bereits genutzten Platz noch besser nutzen, bevor auf unbebaute Flächen ausgewichen wird. Gleichzeitig sollen baukulturelle Vielfalt, Aussenräume, Bevölkerungs- und Unternehmensstruktur erhalten bleiben und an Qualität gewinnen.

Grundlage der Ortsplanungsrevision
Ausgehend von den im Stadtentwicklungskonzept 2035 (STEK 2035) und Gesamtverkehrskonzept (GVK 2035) definierten Zielen und Strategien, legt die Stadt Thun mit dem überarbeiteten Baureglement und Zonenplan fest, wie sich die Stadt Thun entwickeln soll und kann. Auf dieser Ebene wird parzellenscharf festgelegt, welche Nutzungen in Zukunft zulässig sind, bzw. wo in welcher Höhe und Ausdehnung und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann und welche Gebiete in ihrer heutigen Ausprägung geschützt werden sollen.


 

Wo und wann?

Die erste inhaltliche Bearbeitungsphase der Ortsplanungsrevision lief von Frühling 2016 bis Ende 2018. Während dieser Zeit wurde regelmässig über den Stand der Erarbeitung informiert. Im Sommer 2018 lag das STEK 2035 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Mitwirkung zu Baureglement und Zonenplan hat vom 1. November 2019 bis 31. Januar 2020 stattgefunden.

Mitwirkungsbericht Ortsplanungsrevision November 2020
Mitwirkungsbericht – Wo finde ich meine Eingabe?

Die gründliche Prüfung der zahlreichen Mitwirkungseingaben unter den ausserordentlichen Umständen, welche im Frühling 2020 durch COVID-19 verursacht wurden, hat viele Ressourcen beansprucht. Folglich musste der Zeitplan der OPR angepasst werden. Im Herbst 2020 wurden die Dokumente dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach einer Überarbeitung der Unterlagen entsprechend der kantonalen Rückmeldung wurden die Unterlagen vom 4. März bis 8. April 2022 öffentlich aufgelegt. Über den Sommer 2022 wurden die Einspracheverhandlungen geführt.

Am 17. November 2022 hat der Stadtrat die OPR inkl. Anpassungen einstimmig beschlossen. Die Änderungen gegenüber der ersten Auflage werden vom 3. März bis 3. April 2023 öffentlich aufgelegt. Anschliessend werden die Unterlagen dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Der Zeitpunkt der Genehmigung durch den Kanton ist sowohl von Anzahl, Inhalt und Komplexität der Einsprachen, die im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereicht wurden, als auch von der Bearbeitungsdauer der kantonalen Fachstellen abhängig. Die Stadt Thun engagiert sich dafür, dass die Genehmigung Anfang 2024 erfolgt.

 

 


 

Information und Partizipation

Von der Ortsplanungsrevision ist ausnahmslos jeder betroffen. Deshalb ist die Stadt Thun dieses Grossprojekt mit ihrer Bevölkerung gemeinsam angegangen. In der ersten Phase hatten alle die Möglichkeit, über öffentliche Veranstaltungen, Fragebögen, Stadtspaziergänge und weitere Anlässe am Prozess mitzuwirken und ihre Ideen einzubringen. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurde die Bevölkerung mittels Ausstellung der Planungsgrundlagen, OPR-Zeitungen und bei öffentlichen Anlässen über die geplanten Änderungen informiert. Bei mehreren Veranstaltungen konnten Anliegen diskutiert und Fragen geklärt werden. Zudem steht die Stadt Thun im Austausch mit den Nachbargemeinden sowie der Region und pflegt einen engen Kontakt zu kantonalen Fachstellen.